Nachlass regeln: Warum ein Testament wichtig ist
Warum ein Testament wichtig ist, wer ohne Testament erbt und wie Paare, Familien und Kinderlose ihren Nachlass rechtzeitig regeln.
📌 Kurz erklärt:
Ein Testament ist keine Frage des Alters, sondern der Selbstbestimmung. Wer festlegen möchte, wer Geld, Immobilien, Wertgegenstände oder persönliche Erinnerungsstücke erhält, sollte seinen Nachlass aktiv regeln. Ohne Testament gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Besonders wichtig ist ein Testament für unverheiratete Paare, Patchwork-Familien, Eltern minderjähriger Kinder und alle, die bestimmte Personen, Vereine oder Organisationen bedenken möchten.
Ein Testament? Das ist noch nicht relevant für mich. Brauche ich nicht. Wird schon passen. Ich habe doch nichts Wertvolles zu vererben. Das sind wohl die häufigsten Gedanken auf die Frage, ob man schon sein Testament gemacht hat.
Trotzdem lohnt es sich, darüber nachzudenken. Je früher, desto besser. Prinzipiell gilt aber: Niemand muss ein Testament machen. Wer mit den Regeln zufrieden ist, die der Gesetzgeber vorsieht, kann alles bleiben, wie es ist. Wer jedoch selbst bestimmen möchte, wer Geld, Haus, Wohnung, Schmuck, Auto, Wertpapiere, digitale Werte oder persönliche Erinnerungsstücke erhalten soll, braucht eine klare Regelung.
Mit einem Testament oder Erbvertrag kannst du selbst eine klare Erbfolge festlegen. Eine Altersgrenze für das Erstellen einer Nachlassregelung gibt es nicht. Entscheidend ist, dass die Person testierfähig ist und das Testament wirksam erstellt wird.
Warum ein Testament sinnvoll sein kann
Ein Testament schafft Klarheit. Es kann Streit vermeiden, unverheiratete Partner absichern, einzelne Personen gezielt bedenken, eine Hilfsorganisation einbeziehen oder regeln, wer bestimmte Gegenstände erhalten soll. Je komplexer Familie, Vermögen oder Wünsche sind, desto wichtiger ist eine rechtssichere Gestaltung.
Wer erbt laut Gesetz?
Existiert kein Testament und kein Erbvertrag, greift die gesetzliche Erbfolge. Das Bürgerliche Gesetzbuch ordnet Verwandte in verschiedene Ordnungen ein.
📝 Merke: Vereinfacht gesagt gilt: Nähere Verwandte schließen entferntere Verwandte aus.
1. Ordnung: Zuerst erben die eigenen Kinder. Ist ein Kind bereits verstorben, treten dessen Kinder, also die Enkel, an seine Stelle. Sind mehrere Kinder vorhanden, erben sie grundsätzlich zu gleichen Teilen.
2. Ordnung: Gibt es weder Kinder noch Enkel, kommen die Eltern des Verstorbenen zum Zuge. Leben die Eltern nicht mehr, können Geschwister oder deren Kinder, sprich Nichten und Neffen, erben.
3. Ordnung: In der dritten Ordnung kommen schließlich Großeltern, Tanten, Onkel, Cousinen und Cousins in Betracht.
Wichtig ist: Neben den Blutsverwandten erbt auch der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner einen bestimmten Anteil. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt unter anderem davon ab, ob Kinder vorhanden sind und in welchem Güterstand das Paar gelebt hat. Bei Ehepaaren ohne Ehevertrag gilt in der Regel die Zugewinngemeinschaft. Dann erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehepartners pauschal um ein Viertel.
Gesetzliche Ordnung kompakt
Kinder und deren Nachkommen stehen in der ersten Ordnung. Eltern, Geschwister sowie deren Nachkommen gehören zur zweiten Ordnung. Großeltern sowie deren Nachkommen gehören zur dritten Ordnung. Der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner hat daneben ein eigenes gesetzliches Erbrecht.
Testamente für kinderlose Youngster
Wer jung ist und keine Kinder hat, denkt selten an ein Testament. Trotzdem kann gerade hier Handlungsbedarf bestehen. Ohne Testament geht der Nachlass im Zweifel an Eltern, Geschwister oder weitere Verwandte. Das kann gewollt sein, muss es aber nicht.
Wer lieber Freunde, den Partner, eine bestimmte Hilfsorganisation, einen Verein oder eine gemeinnützige Stiftung bedenken möchte, braucht ein Testament. Das gilt auch, wenn Eltern und Geschwister grundsätzlich erben sollen, aber nicht alle in gleicher Höhe. Soll zum Beispiel der Bruder mehr erhalten als die Schwester oder eine enge Freundin ein bestimmtes Erinnerungsstück bekommen, muss das schriftlich geregelt werden.
Besonders wichtig ist das für unverheiratete Paare. Partner ohne Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft tauchen in der gesetzlichen Erbfolge nicht auf. Selbst eine lange Beziehung oder ein gemeinsamer Haushalt ändern daran nichts. Soll der Partner etwas erhalten, muss das in einem Testament oder Erbvertrag geregelt werden.
Unverheiratet heißt nicht automatisch abgesichert
Wer nicht verheiratet oder verpartnert ist, erbt nach dem Gesetz nichts. Für Paare ohne Trauschein ist ein Testament daher besonders wichtig – vor allem bei gemeinsamer Wohnung, gemeinsamen Anschaffungen oder finanzieller Abhängigkeit.
Testamente für Familien
Die eigenen Kinder gehören nach dem Gesetz zu den Erben erster Ordnung. Trotzdem kommt es auf die konkrete Familiensituation an, was zusätzlich geregelt werden sollte.
Konstellation 1 – die Eltern sind verheiratet:
Sind die Eltern verheiratet, erben nach dem Gesetz sowohl der überlebende Ehepartner als auch die Kinder. Gibt es keinen Ehevertrag, leben Ehepaare meistens in der sogenannten Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet vereinfacht: Jeder behält sein eigenes Vermögen. Was während der Ehe gemeinsam aufgebaut wurde, wird im Erbfall aber berücksichtigt. In dieser üblichen Konstellation erhält der überlebende Ehepartner neben den Kindern in der Regel die Hälfte des Nachlasses. Die andere Hälfte geht an die Kinder.
Manchmal kann genau das zu Problemen führen.
Ein Praxisbeispiel: Zum Nachlass des Verstorbenen gehört ein Haus oder eine Wohnung. Dem überlebenden Elternteil und den Kindern gehören Teile der Immobilie gemeinsam. Schwierig wird es, wenn der überlebende Elternteil weiter dort wohnen möchte oder wenn sich die Erben nicht einig sind. Deshalb kann ein Testament sinnvoll sein. Darin können Ehepaare festlegen, dass der überlebende Partner zunächst besser abgesichert wird.
Eine Lösung ist beispielsweise das sogenannte Berliner Testament. Dabei setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Erben ein. Die Kinder erben dann meist erst, wenn auch der zweite Elternteil verstorben ist.
Eine andere Möglichkeit ist die Vor- und Nacherbschaft. Das bedeutet: Eine Person erbt zuerst, zum Beispiel der Ehepartner. Diese Person heißt Vorerbe. Später erbt eine andere Person, zum Beispiel das Kind. Diese Person heißt Nacherbe. So kann geregelt werden, dass der Partner das Vermögen zunächst nutzen kann und die Kinder zu einem späteren Zeitpunkt erben.
Konstellation 2 – die Eltern sind geschieden:
Sind minderjährige Kinder Erben, stellt sich die Frage, wer das geerbte Vermögen verwaltet. Besteht gemeinsames Sorgerecht, kann der andere Elternteil unter Umständen auch die Vermögenssorge ausüben. Wer das nicht möchte, sollte im Testament genau regeln, wer das Erbe für die Kinder verwalten soll. Möglich ist zum Beispiel die Benennung eines Testamentsvollstreckers oder einer Vertrauensperson für die Vermögensverwaltung.
Konstellation 3 – der Partner ist bereits verstorben:
Ist nur noch ein Elternteil vorhanden, sollte geklärt werden, wer sich im Ernstfall um minderjährige Kinder und deren Vermögen kümmern soll. Ein Testament kann hier Vorgaben zur Testamentsvollstreckung machen. Zusätzlich kann eine Sorgerechtsverfügung sinnvoll sein, damit klar ist, welche Person als Vormund in Betracht kommen soll.
Konstellation 4 – die Eltern sind zusammen, aber nicht verheiratet:
Unverheiratete Partner sind gesetzlich nicht erbberechtigt. Gibt es gemeinsame Kinder, erben diese nach der gesetzlichen Erbfolge, der Partner dagegen nicht. Soll der Partner finanziell abgesichert werden, muss er testamentarisch bedacht werden. Das ist besonders relevant, wenn ein gemeinsames Zuhause, ein Immobilienkredit oder laufende finanzielle Verpflichtungen bestehen.
Pflichtteil – wer trotz Testament Anspruch hat
Ganz leer ausgehen lassen kann man bestimmte nahe Angehörige allerdings nicht immer. Auch wenn sie im Testament nicht als Erben auftauchen, können Kinder, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und unter bestimmten Voraussetzungen auch Eltern einen Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch gegen die Erben.
Testamente für ältere, kinderlose Paare
Kinderlose Ehepaare gehen oft davon aus, dass der überlebende Ehepartner automatisch alles erbt. Das stimmt nicht immer. Leben Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und gibt es keine Kinder, erhält der überlebende Ehepartner nach der gesetzlichen Erbfolge in der Regel drei Viertel des Nachlasses. Das übrige Viertel kann an die Eltern des Verstorbenen gehen oder, wenn diese nicht mehr leben, an Geschwister beziehungsweise deren Nachkommen.
Wer möchte, dass der Partner Alleinerbe wird, sollte dies testamentarisch regeln. Aber auch dann können Pflichtteilsansprüche bestehen, etwa zugunsten der Eltern, wenn keine Kinder vorhanden sind. Gerade bei Immobilien, größeren Vermögen oder angespannten Familienverhältnissen ist eine rechtliche Beratung sinnvoll.
⚠️ Häufiger Irrtum: Ohne Testament erbt der Ehepartner nicht automatisch alles. Eltern, Geschwister oder deren Kinder können beteiligt sein.
Testamente für Eltern von erwachsenen Kindern
Bei Eltern mit erwachsenen Kindern kommt es stark auf die persönliche Situation an. Wichtig sind zum Beispiel diese Fragen:
- Gibt es einen Ehepartner oder Lebenspartner?
- Gibt es ein Haus, eine Wohnung oder größeres Vermögen?
- Sollen alle Kinder gleich viel bekommen?
- Und soll der überlebende Partner im Alter gut abgesichert sein?
Oft geht es beim Testament nicht nur darum, wer etwas erbt. Es geht auch darum, Streit zu vermeiden. Denn wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft. Das bedeutet: Alle Erben entscheiden gemeinsam über den Nachlass. Gehört zum Beispiel eine Immobilie dazu, kann das schwierig werden. Ein Kind möchte das Haus vielleicht verkaufen, ein anderes möchte es behalten. Auch bei Wertpapierdepots, Familienvermögen oder größeren Geldbeträgen kann es zu Konflikten kommen.
Ein Testament kann hier Klarheit schaffen. Darin lässt sich festlegen, wer zuerst erbt, wer später etwas bekommen soll und wie einzelne Vermögenswerte verteilt werden. So kann zum Beispiel geregelt werden, dass der überlebende Partner zunächst abgesichert ist und die Kinder erst später erben.
Auch Schenkungen zu Lebzeiten können sinnvoll sein. Das bedeutet: Eltern übertragen Vermögen schon vor ihrem Tod an ihre Kinder. Das kann Geld, ein Haus oder eine Wohnung sein. Dabei sollten Eltern aber immer an ihre eigene Absicherung denken. Wer zum Beispiel eine Immobilie verschenkt, kann sich ein Wohnrecht sichern. Dann darf man weiterhin dort wohnen. Eine andere Möglichkeit ist der Nießbrauch. Das bedeutet: Man darf die Immobilie weiter nutzen oder zum Beispiel Mieteinnahmen daraus behalten. Auch Rückforderungsrechte können wichtig sein. Damit kann geregelt werden, dass die Schenkung in bestimmten Fällen zurückgegeben werden muss.
Manchmal sollen Kinder unterschiedlich viel bekommen. Häufige Gründe sind die Pflege der Eltern, die Mitarbeit im Familienbetrieb oder einfach, weil ein Kind weniger Unterstützung braucht. Solche Wünsche können im Testament berücksichtigt werden. Eltern können auch festlegen, dass ein Kind nicht Erbe werden soll.
⚠️ Hinweis: Ganz leer geht dieses Kind aber oft trotzdem nicht aus. In vielen Fällen bleibt der sogenannte Pflichtteil bestehen. Das ist ein gesetzlicher Mindestanspruch auf Geld.
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Testamente so individuell wie das Leben
Alles kann, nichts muss. Ein individuelles Testament ermöglicht es, das eigene Vermögen so zu verteilen, wie es zu den persönlichen Wünschen und Lebensumständen passt. Es kann festlegen, wer Erbe wird, wer nur ein Vermächtnis erhält, wer einzelne Gegenstände bekommen soll und wer bestimmte Aufgaben übernimmt.
📝 Merke: Je komplexer Familie, Vermögen oder Wünsche sind, desto sinnvoller ist professionelle Unterstützung.
Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare können helfen, Formulierungen rechtssicher zu gestalten, Pflichtteilsrisiken einzuschätzen und steuerliche Fragen zu klären. Erste allgemeine Informationen bietet die Broschüre „Erben und Vererben“ des Bundesministeriums der Justiz. Auch der Online-Geldratgeber Finanztip erklärt die gesetzliche Erbfolge und typische Erbquoten verständlich.
Häufige Fragen
Warum ist ein Testament wichtig?
Ein Testament ist wichtig, weil es die gesetzliche Erbfolge ändern kann. Wer selbst bestimmen möchte, wer Vermögen, Immobilien, Wertgegenstände oder persönliche Erinnerungsstücke erhält, sollte den Nachlass schriftlich regeln.
Was passiert, wenn ich kein Testament habe?
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Dann erben die nächsten Verwandten nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner erben zusätzlich zu den Verwandten einen gesetzlichen Anteil.
Erbt mein unverheirateter Partner automatisch?
Nein. Unverheiratete Partner haben kein gesetzliches Erbrecht. Soll der Partner etwas erhalten, muss dies in einem Testament oder Erbvertrag geregelt werden.
Wer erbt zuerst nach der gesetzlichen Erbfolge?
Zuerst erben Kinder und deren Nachkommen. Gibt es keine Kinder oder Enkel, kommen Eltern, Geschwister und deren Nachkommen in Betracht. Danach folgen Großeltern und weitere Verwandte.
Kann ich meine Kinder enterben?
Kinder können testamentarisch von der Erbfolge ausgeschlossen werden. In vielen Fällen bleibt ihnen aber der Pflichtteil. Dieser beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanspruch bestimmter naher Angehöriger. Er wird in Geld ausgezahlt und beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Erbt mein Ehepartner automatisch alles?
Nicht unbedingt. Ob der Ehepartner alles erbt, hängt davon ab, ob Kinder, Eltern oder andere Verwandte vorhanden sind und welcher Güterstand gilt. Kinderlose Ehepartner können ohne Testament zum Beispiel mit Eltern oder Geschwistern des Verstorbenen erben.
Was ist ein Berliner Testament?
Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern. Häufig setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, wer nach dem Tod des zweiten Partners erben soll.
Wann sollte ich mein Testament aktualisieren?
Ein Testament sollte überprüft werden, wenn sich die Lebenssituation ändert. Typische Anlässe sind Heirat, Trennung, Scheidung, Geburt eines Kindes, Immobilienkauf, Tod eines Angehörigen, größere Schenkungen oder neue finanzielle Verpflichtungen.
Brauche ich für ein Testament einen Notar?
Ein Testament kann eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Bei komplexen Vermögen, Immobilien, Patchwork-Familien, Pflichtteilsfragen oder steuerlichen Themen ist notarielle oder anwaltliche Beratung empfehlenswert.


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